Journalisten wird oftmals vorgeworfen, für einige gute Story machen sie alles. Ihnen fehlt es an Ethik und Moral. Doch das stimmt nicht. Was viele nicht wissen, es gibt auch ethische Grundsätze, denen sich ein Journalist zu unterwerfen hat.
Wer die Berichterstattung zur Geiselnahme von Gladbeck im Kopf hat, wird wissen: Zu diesem Zeitpunkt haben Journalisten alles für eine gute Story getan. Sie haben sogar im Auto der Geiselnehmer gesessen und mit den Geiseln Interviews gemacht. Das war eine der Auslöser dafür, dass über ethische Grundlagen für die Presse gesprochen wurde.
1956 erschien die „Richtlinien für die publizistische Arbeit nach Empfehlungen des Deutschen Presserats“, bei dem der Presserat erstmals Beschwerden eingereicht werden konnten. Doch das System hatte einen Nachteil: Es sorgte dafür, dass aus Beschwerden Fälle wurden und diese zur Richtlinie wurde. Erst, als festgestellt wurde, dass sich die Beschwerden wiederholten, wurden nach und nach einheitliche Richtlinien erstellt. Seitdem 1973 der Pressekodex in Kraft getreten ist, wurden diese Richtlinien in den immer noch geltenden Kodex eingearbeitet und finden heute immer noch Anwendung.
Geschichte des Pressekodex
Die Punkte Diskriminierung, Recherche und Interviews wurde 1989 in den Kodex aufgenommen. Bereits 2001 wurde der Datenschutz in die Richtlinien eingebunden. 2017 wurden die Richtlinien zum letzten Mal aktualisiert, in dem es eine Regelung zur Nennung von herkunftsorten von Straftätern gegeben hat.
Von Beginn an wird der Kodex in regelmäßigen Abständen aktualisiert und die vollständige Geschichte gibt es hier zu lesen.
Neu ist ebenfalls, dass es nun auch eine Richtlinie für Onlinemedien wie Social Media und Blogs gibt. Auch sie unterstehen dem Presserat. Dafür gibt es ebenfalls eigene Richtlinien, die sich kaum von denen für Journalisten unterscheiden.
Jeder kann beim Presserat Beschwerde einreichen
Verfehlt jemand in seiner Berichterstattung in den Augen eines Konsumenten den Sinn und Zweck der Berichterstattung, so kann man beim Presserat eine Beschwerde einreichen. Jedoch überprüft der Presserat nicht, ob ein rechtliches Vergehen vorliegt und kann auch keine Schadensersatzforderungen und Gegendarstellungsforderungen aussprechend, sondern prüft anhand seiner eigenen Leitlinien, ob die Beanstandung korrekt ist. Im Falle einer berechtigten Meldung spricht der Presserat eine Rüge aus.
Hierbei gibt es verschiedene Varianten:
- Hinweis
- Missbilligung
- öffentliche Rüge (mit Abdruckverpflichtung)
- nicht-öffentliche Rüge (auf Abdruck wird verzichtet, z.B. aus Gründen des Opferschutzes
Quelle: Presserat
Doch an was wird nun geprüft, ob eine Verfehlung Seitens Journalisten vorliegt? Hierfür gibt es insgesamt 15 Ziffern, die das Verhalten von Berichterstattern regeln sollen. In diesen Ziffern mit einzelnen Paragraphen ist unter anderem den Umgang mit Geschenken oder auch die Grenzen und Möglichkeiten der Recherche definiert sind.
Natürlich hat nicht jeder Journalist diese dinge im Kopf oder weiß, dass es einen Presserat gibt. Die Jenigen, die wissen, wie der Presserat funktioniert, nutzen ihn auch gerne, um sich über andere Medien zu beschweren. Denn bei dem Zusammenschluss der größten Verleger und Journalistenverbände Deutschlands, sind der Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV), Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ), Deutscher Journalisten-Verband (DJV) sowie der Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju), vertreten.
Wer also kontrolliert die Medien, wenn diese es zur Aufgabe haben, sich selbst zu kontrollieren? Das sind Kollegen oder auch Bürger, die sich mit der Berichterstattung beschäftigen.
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